Persönliche Assistenz

Es sind die Begegnungen mit Menschen, die das Leben lebenswert machen. - Guy de Maupassant

Persönliche Assistenz ermöglicht Menschen mit Hilfebedarf ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben. Dabei werden alle benötigten Leistungen von einem Team erbracht, in dem der Assistenznehmer selbst mitentscheiden kann.

Selbstbestimmt

Persönliche Assistenz heißt für uns, dass wir Sie als unseren Kunden dabei unterstützen so zu leben, wie Sie es sich vorstellen.

Dazu gehört, dass Sie mitbestimmen können , welche Assistenten ins Team aufgenommen werden und wer wann arbeitet. 

In allen Lebenssituationen

Wir unterstützen Sie bei der Pflege und im Haushalt, in Ihrer Freizeitgestaltung, dem Job oder im Studium.

Denn nur eine ganzheitliche Unter-stützung, ohne Zeitvorgaben, ermöglicht Ihnen ein selbstbestimmtes Leben. 

Flexibel

Eine flexible Personalplanung ermöglicht Ihnen Ihren Tagesablauf aktiv zu ge-stalten.

Nicht jeder Tag ist gleich, denn jeder Mensch möchte mal abends ausgehen oder auch auf Unterstützung verzichten.

Wir sorgen dafür, dass jeder Kunde sein Leben flexibel gestalten kann. 


Ihr Weg zur Persönlichen Assistenz

1. Beratung

Wir beraten Sie unabhängig zu persönlicher Assistenz und wiegen die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Betreuungsmodelle für Sie ab.

Gerne finden wir gemeinsam heraus, was Ihnen wichtig ist und wie wir Sie in Ihrem Leben unterstützen können.

2. Antragstellung

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung von Assistenzleistungen und übernehmen, wenn gewünscht, die vollständige Kommunikation mit den Leistungsträgern. 

3. Leistung und Organisation

Als Assistenz- und Pflegedienst übernehmen wir auf Wunsch die Suche und Einstellung Ihrer persönlichen Assistenten, übernehmen die Lohnabrechnung und sorgen für die Umsetzung der bewilligten Leistungen.

Finanziert wird Ihre Persönliche Assistenz über das Persönliche Budget oder durch Sachleistungen. 


Persönliches Budget

Seit dem 1. Januar 2008 haben Menschen mit Hilfebedarf ein Recht auf Rehabilitations- und Pflegeleistungen (§ 17 Abs. 6 SGB IX und § 35a SGB XI).

Diese Leistungen werden über das Persönliche Budget zur Verfügung gestellt. Obwohl es jedem Mensch mit Hilfebedarf, Pflegebedürftigen und auch nur von Behinderung bedrohtem Menschen per Gesetz zusteht, muss es beantragt werden.

Antragstellung

Der Antrag wird bei einem Leistungs-träger eingereicht.

Prüfung

Der zuständige Leistungsträger prüft, ob ein Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe nach den aktuellen Gesetzen besteht. Besteht ein Anspruch, erfolgt die Bedarfsermittlung durch den Leistungsträger. Gemeinsam wird der Hilfebedarf ermittelt, welche Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets erbracht werden können und welche Kosten voraussichtlich entstehen.

Zielvereinbarung

Nach Feststellung des Bedarfs, schließen der beauftragte Träger und der Budgetberechtigte einen für beide Seiten rechtlich bindenden Vertrag mit dem Inhalt des individuellen Förder- und Leistungsplanes.

Auszahlung

Das Persönliche Budget wird monatlich auf das Konto des Budgetberechtigten ausgezahlt. Mit dieser Geldleistung können dann die Dienstleistung eingekauft werden.

Möchten Sie auch das Persönliche Budget beantragen, dann unterstützen wir Sie gerne dabei den Hilfebedarf für den Antrag zu erstellen. Wir besprechen gemeinsam alle Bedingungen, die zur Beantragung erfüllt sein müssen und übernehmen auf Wunsch die Kommunikation mit den Leistungsträgern.   


Kontaktieren Sie uns.

0231 62 839 779

Gerne beraten wir Sie auf Ihrem Weg zu Ihrer Persönlichen Assistenz.